Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Wüttemberg die Alarmstufe seit wenigen Tagen nach der neuen Corona Verordnung von Baden-Würtemberg Alarmstufe II.
Diese ist mit weitgehenden Einschränkungen für Personen verbunden, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich, dies betrifft auch Drückjagden.
Am Mittwoch, den 24.11.2021 tritt eine neue Corona Verordnung in Kraft. Sie wurde bis heute Abend noch nicht veröffentlicht.
Die neue Corona Verordnung wird um eine Stufe erweitert; in der Alarmstufe wird es zwei Stufen geben, die Alarmstufe 1 und Alarmstufe 2.
Ob sich diese Änderungen auf die jagdlichen Belange wie Drückjagden, jagdliche Ausbildung, Jägerprüfung, Schießstände und Vereinsveranstaltungen auswirkt, kann noch nicht beurteilt werden.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ist in Klärung ob eventuelle Ausgangssperren in den Landkreisen mit Insidenzen größer 500, Auswirkungen auf jagdliche Belange wie Einzeljagden z.B. auf Schwarzwild, für Nicht-Immunisierte haben.
Der Vorstand